Kinderbilder im Netz – von Familybloggern zu Kidfluencern

Eine neue Handreichung der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz bietet Informationen für Familien und Fachkräfte.

Gemeinsam auf dem Sofa sitzen, das Familienalbum anschauen und in Erinnerungen schwelgen – das war gestern. Heute bieten soziale Online-Netzwerke die Möglichkeit, jeden privaten Schnappschuss mit Verwandten, Freunden und Fremden zu teilen. Während Familienfotos zuvor ausgedruckt und im Fotoalbum aufbewahrt wurden, sind sie heute zahlreich im Internet zu finden – und das für die ganze Welt.

Dabei ist das Sharenting, wie das Teilen von Kinderfotos und -videos auch genannt wird, schon lange nicht mehr nur private Angelegenheit: Familienblogger sowie Mom- und Kidfluencer können mit ihrem Social-Media-Auftritt viel Geld verdienen. Neben weiteren Vorteilen wie dem kreativen Ausleben und der gesellschaftlichen Teilhabe im Onlinebereich birgt dieses Phänomen aber auch zahlreiche Risiken. Dürfen Kinder überhaupt als Influencer arbeiten? Und ist das Teilen von Kinderfotos auf Sozialen Netzwerken für jeden und jede uneingeschränkt möglich? Die neue Handreichung der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz soll eine Orientierung geben, welche gesetzlichen Regelungen beim privaten und kommerziellen Teilen von Kinderfotos und -videos zu beachten sind.

Die Informationen finden Sie online unter: https://www.servicestelle-jugendschutz.de/2025/05/kinderbilder-im-netz-zwischen-familybloggern-und-kidfluencern/#more-4713

Handreichung als PDF